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Fahrlässigkeit

Basics

Fahrlässigkeit bedeutet eine Erfolgsverursachung durch fehlerhaftes Verhalten, die

Zunächst wird wie beim Vorsatzdelikt geprüft: Kausalität nach der conditio-sine-qua-non-Formel. Zweitens ist zu prüfen, ob der Täter gegen eine Sorgfaltspflicht verstoßen hat. Diese kann sich insbesondere aus Rechtsnormen ergeben, zum Beispiel aus Verkehrsvorschriften der StVO.

Fehlen solche Vorschriften, so ist die Sorgfaltspflicht danach zu bestimmen, wie sich ein besonnener und gewissenhafter Durchschnittsmensch in der sozialen Rolle des Täters verhalten hätte.

Nach allgemeiner Auffassung wird jedoch Sonderwissen des Täters auch bei der Bestimmung des Sorgfaltsmaßstabs herangezogen. Die Sorgfaltswidrigkeit hängt demnach auch von subjektiven Kriterien ab.

Die Sorgfaltspflicht findet ihre Grenzen im erlaubten Risiko: Hierzu zählen zum Beispiel das sozialadäquate Verhalten und der Vertrauensgrundsatz. Bei der Frage der objektiven Zurechnung sind der Rechtswidrigkeitszusammenhang und der Schutzzweck der Norm zu beachten.

Der Rechtswidrigkeitszusammenhang (Pflichtwidrigkeitszusammenhang) entfällt, wenn der Erfolg auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten wäre (durch Fahrlässigkeit). Die objektive Zurechnung entfällt außerdem, wenn der Erfolg außerhalb des Schutzbereichs der Norm liegt. Dieser Risikozusammenhang liegt vor, wenn die verletzte Norm gerade Erfolge der betreffenden Art verhindern soll.

Bei der Schuld kann die Frage der Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens eine Rolle spielen. Dieses liegt vor, wenn sich der Täter bei gleichwertigen Pflichten in einer Konfliktlage befindet und sich für das fahrlässige Verhalten entscheidet. Der Konflikt muss nicht so schwerwiegend sein, dass das Niveau einer Notstandslage erreicht wird.

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