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Das Strafrecht ist der Teil des Rechtssystems, der die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die einzelnen Merkmale strafwürdigen Verhaltens festlegt. In § 1 StGB ist das Gesetzlichkeitsprinzip des Strafrechts festgelegt. Kurz gefasst lautet der Grundsatz:

Keine Straftat und keine Strafe ohne Gesetz!.

Für den Gesetzgeber hat das Gesetzlichkeitsprinzip folgende Auswirkungen:

Das Verbot täterbelastender Analogie gilt für die Rechtsprechung: Eine Norm darf zu Lasten des Täters nicht auf einen Fall ausgedehnt werden, der gesetzlich nicht geregelt, aber ähnlich ist. Eine den Täter begünstigende Auslegung einer Norm ist jedoch erlaubt.

Strafrecht Analogieverbot

Die wichtigsten Methoden der Auslegung von Strafrechtsnormen sind

Strafrecht historische Auslegung

Alle Auslegungsmethoden untersuchen letztlich die Vergleichbarkeit mit dem Normalfall unter besonderer Beachtung des Analogieverbots.

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Eine kurze Darstellung der wichtigsten Themen des Strafverfahrensrechts.
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