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Mord und Totschlag

Basics

Totschlag, § 212 StGB, ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen.

Vorsätzliche Tötung

Auch die Tötung auf Verlangen ist strafbar, § 216 StGB. Problematisch ist die Abgrenzung zwischen Tötung auf Verlangen und Teilnahme an einer straflosen Selbsttötung.

Mord, § 211 StGB, ist eine besonders verwerfliche Art der vorsätzlichen Tötung eines Menschen.

Nach der Literatur ist § 212 StGB das Grunddelikt, § 216 StGB eine Privilegierung und § 211 StGB eine Qualifikation.

Verhältnis Tötungsdelikte Literatur

Nach der Rechtsprechung sind alle drei Delikte selbstständig und voneinander unabhängig.

Verhältnis der Tötungsdelikte Rechtsprechung

Insbesondere bei der Teilnahme ergeben sich aus diesem Meinungsstreit unterschiedliche Strafbarkeiten (§ 28 I oder II StGB?).

Problematisch beim Mord-Tatbestand sind Einzelfälle, in denen ein Mordmerkmal verwirklicht wird, die zwingende Rechtsfolge lebenslange Freiheitsstrafe jedoch ungerecht wäre. Hierzu gibt es zwei Lösungsansätze:


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